„Meine größte Angst war, dass sie mir die Kinder wegnehmen. Jetzt habe ich große Hoffnung, dass wir bald wieder alleine klarkommen.“
Maria M., alleinerziehend mit ihren Kindern Helene und Max, wird seit vier Monaten im Rahmen der SPFH intensiv vom SkF betreut.

Sozialpädagogische Familienhilfe intensiv & inklusiv

Unterstützung für Familien

Die Sozialpädagogische Familienhilfe intensiv & inklusiv ist ein spezifiziertes Unterstützungsangebot für belastete Familien mit Kindern und für Eltern mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung, die bei hohen Belastungsfaktoren oder in akuten Krisensituation einen erhöhten Unterstützungsbedarf bei der Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben, Bewältigung von Alltagsproblemen und Lösung von Konflikten haben. Der Schwerpunkt liegt auf einer besonders intensiven Zusammenarbeit mit der Familie, um Kindern ein Aufwachsen in ihrer Herkunftsfamilie und Eltern mit Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung ein gemeinsames Familienleben im eigenen Zuhause zu ermöglichen.

SPFH intensiv – gemeinsam die Familie stärken

SPFH intensiv kann insbesondere zum Einsatz kommen,

  • um eine Inobhutnahme zu vermeiden,
  • um die zeitnahe Rückführung nach einer Inobhutnahme oder einem anderen stationären Setting zu begleiten,
  • um komplexe, undurchsichtige oder festgefahrene Problemlagen zu bearbeiten.

Im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe soll die Autonomie der Familie nachhaltig gestärkt werden. Dies erfordert die Erarbeitung einer realistischen Zukunftsperspektive, die von allen Beteiligten mitgetragen werden kann. Durch Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie sollen Veränderungen zum Wohl des Kindes angestoßen werden. Die intensive Begleitung der Eltern kann in Einzelfällen die Dauer einer vorübergehenden Trennung von Eltern und Kindern verkürzen und die Grundlage für ein zukünftig eigenständiges Familienleben schaffen.

Voraussetzung für die Arbeit ist, dass Eltern und Kinder zu einer intensiven Zusammenarbeit bereit sind und am Prozess der Veränderung mitwirken. Unter Wertschätzung der elterlichen Erziehungsverantwortung ist es Ziel, das Wohl aller Familienmitglieder zu gewährleisten und die Eltern dabei zu unterstützen, ihrem Kind bzw. ihren Kindern ein kindgerechtes und für dessen Entwicklung förderliches Aufwachsen zu ermöglichen.

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SPFH inklusiv – für ein selbstbestimmtes Leben mit Kind

Für Mütter und Väter mit Behinderungen stellen sich im Familienalltag oftmals besondere Herausforderungen, die sie nur mit einer umfassenden passgenauen Unterstützung bewältigen können. Im Rahmen des Angebotes SPFH inklusiv bieten wir ganz neu in Freiburg Ambulant Begleitete Elternschaft an. Das Angebot unterstützt Eltern mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung, mit ihren Kindern selbstständig zusammenzuleben, sie zu versorgen, zu erziehen und mit den Anforderungen in ihrer Elternrolle zurechtzukommen.

Unter Wertschätzung der elterlichen Erziehungsverantwortung ist es Ziel, das Wohl aller Familienmitglieder zu gewährleisten und die Eltern dabei zu unterstützen, ihrem Kind bzw. ihren Kindern ein kindgerechtes und für dessen Entwicklung förderliches Aufwachsen zu ermöglichen:

Im Alltag

  • Bei der Haushaltsführung begleiten
  • Den Tag strukturieren
  • Bei Ämtern und Behörden unterstützen
  • Kontakte und Freizeit gestalten

Zur Gesundheit und Fürsorge

  • Bei der Körperpflege unterstützen
  • Eine kindgerechte Ernährung fördern
  • Besuche bei Ärzt:innen und Therapeut:innen begleiten

Für eine sichere Bindung und Erziehung

  • In Erziehungsfragen beraten
  • Eine stabile Eltern-Kind-Bindung unterstützen
  • Die Entwicklung des Kindes begleiten und fördern

In Bildung und Entwicklung

  • Altersgerechte Spiele und Förderangebote einbringen
  • Bei der Suche nach der geeigneten Kita oder Schule unterstützen
  • Bei Elterngesprächen begleiten

Unser Angebot auf einen Blick

  • Familien mit minderjährigen Kindern, die sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden, mit deren Bewältigung sie alleine überfordert sind
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  • Familien in einer kritischen Lebenssituation, bei denen der Verbleib eines oder mehrerer Kinder vorübergehend nur mit einem gemeinsam erarbeiteten Schutzkonzept gewährleistet werden kann
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  • Eltern mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung, die mit ihren Kindern im eigenen Zuhause leben möchten
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  • Offen für alle Familienformen (Kernfamilien, alleinerziehende Mütter oder Väter, Großfamilien, Patchwork-Familien)
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  • Offen für Menschen jeder Religion, Weltanschauung, Herkunft und Lebenskonzept
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  • Bereitschaft der Familie, mit den SkF-Fachkräften zusammenzuarbeiten, möglicherweise auch um Eingriffe zum Schutz eines Kindes durch das Jugendamt oder das Familiengericht abzuwenden
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  • Gewährleistung der Sicherheit des Kindes bzw. der Kinder
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  • Bei Suchterkrankung und psychischer Erkrankung ist eine bedarfsgerechte therapeutische Behandlung und Begleitung Voraussetzung für die Unterstützung
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  • Das Kindeswohl nachhaltig sichern
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  • Fremdunterbringung der Kinder vermeiden
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  • Die erzieherische Kompetenz der Eltern entwickeln und stärken
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  • Eltern mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung bei der Versorgung und Erziehung der Kinder unterstützen
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  • Stabilität und positive Bedingungen schaffen, um ein gutes Zusammenleben in der Familie zu ermöglichen
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  • Die Ressourcen und Selbstwirksamkeit der Familie stärken
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  • Strategien zur Krisenbewältigung erarbeiten
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  • Netzwerke und soziale Kompetenz zur Integration in förderliche Bezugsgruppen stärken
  • Diagnostik mit Situationsanalyse nach dem dialogischen Prinzip als Grundlage für eine passgenaue Interventionsplanung
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  • Systemisches Konzept mit individueller Einbeziehung aller Familienangehörigen in den Entwicklungsprozess
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  • Ressourcenorientierter pädagogischer Ansatz
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  • Krisenintervention mit 24 -Stunden-Rufbereitschaft
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  • Strukturierte Interventionsplanung nach dem Stufen-Modell
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  • Intensive Betreuung durch ein dreiköpfiges multiprofessionelles Fachteam
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  • Breites Methodenspektrum für bedarfsorientierte Interventionen
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  • Passgenaue Gruppenangebote für alle Beteiligten des Familiensystems

Orientiert an den jeweiligen Ressourcen und Fähigkeiten der Familienmitglieder werden mit der Familie Ziele entwickelt, die sich insbesondere auf folgende Aspekte beziehen:

  • Beziehung und Bindung 
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  • Regeln und Grenzen
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  • Selbstverwirklichung
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  • Spiel- und Lernangebot für die Kinder
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  • Spezifische Themen der individuellen Familie, die in der Situationsanalyse identifiziert wurden
  • Das Konzept der Sozialpädagogischen Familienhilfe intensiv sieht in der Regel eine Gesamtdauer von einem Jahr vor. Im Einzelfall kann eine Verlängerung fachlich indiziert sein. Die SPFH für Eltern mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung ist als längerfristige Maßnahme angelegt.
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  • Der Einstieg erfolgt mit der Situationsanalyse in einem Umfang von bis zu 7 Kontakten pro Woche.
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  • Als Richtschnur gilt eine sukzessive Stundenreduktion, wobei diese individuell und situativ angepasst wird.
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  • Grundsätzlich orientiert sich der Stundenumfang am Bedarf der Familie – so ist auch eine vorzeitige Reduzierung möglich.
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  • Lassen Unterstützungsbedarf der Familie oder akute Krisensituationen eine Stundenreduzierung nicht zu, ist dies im Einzelfall zu prüfen und zu begründen.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII ist Bestandteil der Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII. Anspruchsberechtigt sind die Personensorgeberechtigten. Ein Anspruch besteht dann, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ (§ 27 SGB VIII). Anspruchsberechtigt sind die Personensorgeberechtigten. Ein Anspruch besteht dann, „wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechen- de Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§ 27 SGB VIII).

Das Angebot der Ambulant Begleiteten Elternschaft ist eine Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VII) in Form einer Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Eine Kombination mit Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX in Form von Assistenzleistungen nach § 78 Abs. 3 SGB IX (Elternassistenz oder begleitete Elternschaft) ist möglich aber nicht zwingend erforderlich.

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.Kontakt

SkF-Kompetenzzentrum Familie
Sozialpädagogische Familienhilfe intensiv & inklusiv
Eschholzstraße 101
79115 Freiburg
Telefon 0761 38508-0
kompetenzzentrum@skf-freiburg.de