„Damals war es schon komisch, meine Mutter zu treffen und ich war ganz schön froh, dass die Frau vom SkF immer dabei war. Seit einigen Jahren sehen wir uns regelmäßig und manchmal machen wir richtig schöne Sachen zusammen. Zu Hause bin ich trotzdem bei meiner Pflegefamilie. Ich habe eben zwei Mütter. Ist auch cool. Ein bisschen kann ich mir sogar vorstellen, wieder bei meiner richtigen Mutter zu wohnen.“
Luisa, 10 Jahre alt, lebt seit sechs Jahren bei einer Pflegefamilie, weil ihre Mutter sie wegen einer psychischen Erkrankung nicht angemessen versorgen kann.

Begleiteter Umgang

Weil Eltern immer Eltern bleiben

Für Kinder, die aufgrund von Familienkrisen vorübergehend oder dauerhaft bei einer Pflegefamilie leben, ist der Kontakt zu den Herkunftseltern oftmals belastet. Gleichermaßen ist für Pflegefamilien, die ein Kind aufnehmen, das Thema Umgangskontakte nicht selten konfliktgeladen. Doch Eltern bleiben Eltern, auch wenn sie aus den verschiedensten Gründen nicht die Verantwortung für ihr Kind übernehmen
können und möglicherweise auch nicht in der Lage sind, einen geregelten, kindgerechten Umgang zu pflegen. Unser Angebot Begleiteter Umgang bietet Unterstützung, tragfähige Umgangs-Lösungen für alle Beteiligten zu entwickeln.

Der Begleitete Umgang ist ein zeitlich begrenztes Angebot, in dem mit Begleitung einer kompetenten Fachperson klare Absprachen im Interesse des Kindes getroffen und konfliktfreie Begegnungen zwischen Eltern und Kind erprobt werden. In diesem Rahmen begleiten wir Begegnungen zwischen Eltern und Kind in kindgerechten Räumen in unserem Kompetenzzentrum Familie. Unsere Spielzimmer bieten die Möglichkeit der Begegnung sozusagen auf neutralem Boden. Hierbei unterstützen wir dabei, individuelle Umgangsregelungen zu finden und arbeiten mit dem Jugendamt zusammen.

Wie wir arbeiten

Wahrung des Kindeswohls und Unterstützung bei der Identitätsfindung

In erster Linie soll der begleitete Umgang die Bindung zu den Herkunftseltern fördern, das Kind in seinem Recht auf Umgang mit den Eltern stärken und bei seiner Entwicklung und Identitätsfindung unterstützen. Das Angebot bietet einen sicheren Rahmen zur Auseinandersetzung mit den vielen Fragen, die das Kind beschäftigen könnten: Was sind meine Wurzeln? Wer ist meine Herkunftsfamilie? Wie lebt sie? Warum kann ich nicht bei meinen Herkunftseltern leben? Hierbei orientiert sich der Begleitete Umgang stets am Wohl des Kindes mit dem Ziel, die Bedingungen für dessen Entwicklung bestmöglich zu fördern. Die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse des Kindes gegenüber denen der Eltern hat deshalb Vorrang. Bei übermäßiger Belastung des Kindes kann dies unter Umständen auch einen Abbruch des begleiteten Umgangs bedeuten.

Abbau von Unsicherheiten und Konflikten

Pflegeeltern und Herkunftseltern werden darin unterstützt, sich auf die neue Situation einzulassen. Unsicherheiten, Ängste und möglicherweise auch die Planung der Rückführung können mit den Fachkräften thematisiert und bearbeitet werden. Grundsätzlich soll der begleitete Umgang die Beziehung zwischen Herkunftsfamilie und Pflegeeltern verbessern und im besten Fall erreichen, dass beide Familien im Interesse des Kindes zusammenarbeiten. Bei allen Beteiligten sollte durch Reflexionsgespräche das Bewusstsein geschaffen werden, dass das Kind zwei Familien hat. Diese Unterstützung und Aufarbeitung kann wesentlich dazu beitragen, Identitätskrisen des Kindes zu bearbeiten und aufzufangen.

Entwicklung neuer Perspektiven und Unterstützung der Herkunftseltern

Der Begleitete Umgang unterstützt die Herkunftseltern in ihrem Recht auf Umgang und ermöglicht ihnen, einen guten Kontakt zum Kind herstellen und wenn möglich erhalten zu können. Hierbei werden sie in einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte gestärkt.

Der Begleitete Umgang kann auch Schritt für Schritt zugunsten eines direkten, unbegleiteten Kontakts angepasst werden – so können beispielsweise nur Beginn und Verabschiedung der Kontakte begleitet werden. Hierbei werden alle Beteiligten darin unterstützt, die Umgänge künftig ganz ohne Begleitung wahrnehmen zu können. Falls eine Rückführung möglich und geplant ist, unterstützen wir die Eltern darin, ihre Verantwortung dem Kind gegenüber wieder voll zu übernehmen.

Unterstützung der Pflegefamilie

Begleitende Gespräche mit der Pflegefamilie schaffen Verständnis für mögliche Reaktionen des Kindes nach den Besuchskontakten und unterstützen die Pflegeeltern dabei, dem Kind einen geschützten Raum zu bieten, um seine Verunsicherung bewältigen und die Vergangenheit in sein Leben integrieren zu können.

Im Falle einer Rückführung wird die Loslösung von der Pflegefamilie und die damit verbundene Trauer von uns fachlich begleitet. Entstandene Bindungen des Kindes zur Pflegefamilie sollten von den Herkunftseltern wertgeschätzt und durch Kontaktmöglichkeiten aufrechterhalten werden.

Kontakt

SkF-Kompetenzzentrum Familie
Begleiteter Umgang
Eschholzstraße 101
79115 Freiburg
Telefon 0761 38508-0
kontakt@skf-freiburg.de

Unser Angebot auf einen Blick

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die bei Pflegeeltern leben und für die Absicherung der Kontaktpflege zu den leiblichen Eltern einen betreuten Umgang benötigen. In Ausnahmefällen bieten wir Begleiteten Umgang nach einer Trennung und Scheidung, um dem Kind zu ermöglichen, mit beiden Elternteilen Kontakt zu haben.
Kernziele des Begleiteten Umgangs sind die Anbahnung, Wiederherstellung, Unterstützung und Förderung der Beziehung des Kindes zu seinen Umgangsberechtigten. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Interessen des Kindes. Unter dieser Prämisse soll der Begleitete Umgang die Erhaltung oder Entwicklung einer möglichst positiven Beziehung zur Herkunftsfamilie unterstützen und wenn möglich, auf eine Rückführung in die Herkunftsfamilie vorbereiten.
In separaten Vorgesprächen werden mit allen Beteiligten die Regeln und Rahmenbedingungen für den Begleiteten Umgang besprochen, damit sich alle darauf einstellen können und ein unbelasteter Kontakt ermöglicht werden kann. Vor dem ersten Treffen erhalten die Kinder Gelegenheit, die Räumlichkeiten für die Treffen kennenzulernen, um ihnen damit ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Nach den Besuchskontakten finden Reflexionsgespräche mit beiden Familien statt.

Der Begleitete Umgang kann jederzeit beendet werden, wenn die Sicherheit des Kindes oder eines anderen Beteiligten nicht gewährleistet werden kann oder das Kind durch die Umgangskontakte zu stark belastet wird. Auch das Brechen der vereinbarten Regeln oder dauerhafte Unzuverlässigkeit eines der Beteiligten, kann zu einem Abbruch des Begleiteten Umgangs führen.

Die Räume für den Umgang in unserem Kompetenzzentrum Familie sind kindgerecht eingerichtet und sollen das Kind zum Spielen animieren. Dazu steht auch ein Bewegungsraum zur Verfügung Ein Raum ist außerdem mit einer Küche ausgestattet. Im Hof befinden sich ein Sandkasten und weitere Spielgeräte.

Nach Einschätzung der beteiligten Fachkräfte ist es auch möglich, den Besuchskontakt außerhalb der Einrichtung wahrzunehmen wie z.B. im Schwimmbad oder auf dem Spielplatz.

Die Begleiteten Umgänge werden von erfahrenen pädagogischen Fachkräften – teilweise mit Zusatzqualifikation als systemische Familienberater*in oder systemische Paar- und Familientherapeut*in – durchgeführt.

Über Länge, Dauer und Häufigkeit des Begleiteten Umgangs entscheidet das Jugendamt in Abstimmung mit uns. Der Zeitraum kann sich über eine Dauer von teils wenigen Monaten als Übergang zu unbegleiteten Umgängen bis hin zu mehreren Jahren erstrecken. Je nach Zielsetzung variiert auch die Häufigkeit der Kontakte von wöchentlich bis hin zu allen sechs Wochen – für jeweils mehrere Stunden.
Der Begleitete Umgang ist eine Leistung nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches, achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe – Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts.