„Hier kann ich ganz viel mit den anderen Kindern spielen.“
Otto, 6 Jahre alt, wohnt seit 2 Wochen in der SkF-Inobhutnahmegruppe

Inobhutnahmen

Schutz und Unterstützung in akuten Krisen

Wenn Eltern aufgrund von persönlicher Belastung, familiärer Gewalt oder Überforderung, beispielsweise durch Krankheit oder Sucht, nicht in der Lage sind, ihr Kind altersentsprechend zu erziehen und zu fördern, kann die kindliche Entwicklung ernsthaft bedroht sein. Solche akuten Krisen erfordern ein schnelles, zeitlich begrenztes Handeln, um das Kindeswohl zu schützen.

Der SkF Freiburg nimmt Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren, die vorübergehend nicht mehr in ihren eigenen Familien leben können, zeitnah und bedarfsorientiert auf. Die Unterbringung für eine begrenzte Zeit in einer Inobhutnahmefamilie oder in unserer neuen Inobhutnahmegruppe bietet den Kindern nach Herausnahme durch das Jugendamt Freiburg einen sicheren Ort, an dem sie Geborgenheit, Schutz und eine altersgerechte Förderung erfahren.

Im Zentrum der Betreuung bei einer Inobhutnahme steht für uns das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen. Wir wollen einen professionellen Beitrag leisten, um dessen Wohl und Entwicklungschancen nachhaltig zu verbessern. Das bedeutet für uns auch, ressourcenorientiert zu beraten und das familiäre, soziale und kulturelle Umfeld in unsere Arbeit miteinzubeziehen. Hierbei hat die Unterstützung einer möglichen Rückkehr des Kindes in die eigene Familie Priorität. Sollte eine Rückführung zu den Eltern nicht möglich sein, werden unter der Leitung des Jugendamtes neue Perspektiven im Rahmen einer geeigneten Jugendhilfemaßnahme angestrebt.

Wie wir arbeiten

Flexible, bedarfsgerechte Aufnahme rund um die Uhr

Die Aufnahme erfolgt immer zeitnah und bedarfsorientiert. Unser Team ist 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche erreichbar. Ausgehend von unseren Kapazitäten und der individuellen Situation entscheidet ein mehrköpfiges Team, ob das Kind in einer Familie oder in unserer Inobhutnahmegruppe aufgenommen werden soll.

Interdisziplinäre Diagnostik

Erste diagnostische Schritte erfolgen nach Absprache mit der fallführenden Fachkraft des Jugendamtes in Kooperation mit relevanten Professionen wie Gerichtsmedizin, Kinderärzt*innen oder Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hierbei wird auch das gesamte Familiensystem betrachtet.

Ein geschützter Raum, um zur Ruhe zu kommen

Die Situation der Kinder ist geprägt durch eine akute Krise und entsprechend belastende Erfahrungen. In den Inobhutnahmefamilien und in unserer Inobhutnahmegruppe finden Kinder mit traumatischen Erfahrungen und Gewalterlebnissen ein schützendes Dach und einen sicheren Ort, der es ihnen ermöglicht, zur Ruhe zu kommen. Die Priorität unserer Arbeit liegt darin, das Kind zu stabilisieren und in der Verarbeitung des Erlebten pädagogisch zu begleiten.

Eine wichtige Rolle spielen hierbei die feste Tagesstruktur und wiederkehrende Rituale wie gemeinsame Mahlzeiten, Kindergarten- und Schulbesuch, pädagogische Angebote, Spiele und Freizeitgestaltung. Dies gibt den Kindern festen Halt und Orientierung und vermittelt ein Gefühl der Sicherheit. Die Kinder erfahren Wärme und Geborgenheit außerhalb ihres Familiensystems in der neuen Struktur der Inobhutnahmefamilie oder in unserer kleinen, familiären und professionell betreuten Inobhutnahmegruppe. Hier dürfen sie einfach Kind sein, nach Herzenslust spielen und werden im schützenden Gruppengefüge verlässlich aufgefangen.

Altersgerechte Erziehung und individuelle Förderung

Neben der umfassenden Versorgung und altersentsprechenden Erziehung der Kinder unter Beachtung der Kinderrechte legen wir ein großes Augenmerk auf deren individuelle Förderung. Verbindliche Beziehungsarbeit, der angemessene Umgang mit Nähe und Distanz und die Wahrung von persönlichen Grenzen sind uns dabei besonders wichtig.

Ein wichtiges Anliegen ist uns auch, die Partizipation der Kinder im Alltag zu fördern und engmaschig zu begleiten – sei es der Besuch von Kindergarten oder Schule, die Förderung und Unterstützung in schulischen Angelegenheiten, eine sinnvolle Freizeitgestaltung, die Wahrnehmung von Arzt- und Therapieterminen, ebenso wie die generelle Einhaltung verbindlicher Regeln. Außerdem sollen die Kinder ihre Rechte kennen und befähigt werden, diese auch einzufordern. Ebenso ist es uns ein Anliegen, die Kinder in ihrer sozialen Kompetenz zu stärken.

Sichere Betreuung in ausgesuchten Familien

Für die Aufnahme und Betreuung stehen uns mindestens sechs Plätze in erfahrenen Inobhutnahmefamilien zur Verfügung. In einer Inobhutnahmefamilie werden jeweils ein oder zwei Kinder aufgenommen.

Für die Auswahl der Familien hat der SkF ein Prüfverfahren entwickelt, um zu gewährleisten, dass die aufgenommenen Kinder in guten Händen sind. Inobhutnahmeeltern, mit denen wir schon viele Jahre zusammenarbeiten, sind mit ganzem Herzen dabei und berichten, dass sie die Erfahrungen mit den aufgenommenen Kindern immer wieder als Bereicherung für sich und ihre eigenen Kinder erleben. Die engagierten Eltern auf Zeit werden von unserem SkF-Fachdienst eng begleitet und unterstützt.

Professioneller Betreuungsrahmen in der SkF-Inobhutnahmegruppe

Unsere neue SkF-Inobhutnahmegruppe bietet einen stabilen Betreuungs- und Wohnrahmen, der den Kindern ein Gefühl von Beständigkeit und Sicherheit vermittelt. Die Gruppe bietet Platz für 5 Jungen und Mädchen im Alter von 4 bis 10 Jahren. In überschaubarer, familienähnlicher Atmosphäre können die Kinder mit Unterstützung von konstanten professionellen Bezugspersonen zur Ruhe kommen und traumatische Erfahrungen aufarbeiten.

Intensive 24-Stunden-Betreuung
Die Inobhutnahmegruppe wird an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr betreut. Tagsüber sind meist zwei erfahrene Fachkräfte vor Ort – in der Nacht steht eine Nachtbereitschaft in der Gruppe bereit. Im Falle einer nächtlichen Neuaufnahme oder einer möglichen Krise in der Gruppe stehen außerdem die beiden Nachtbereitschaften unserer Regelgruppen zur Verfügung.

Großzügige, kindgerechte Wohnatmosphäre
Das Wohnen in unserer Gruppenunterkunft ist kindgerecht gestaltet und bietet den Kindern ein geschütztes Wohlfühl-Zuhause auf Zeit. Neben einem großzügigen Wohnraum mit Essbereich und Küche verfügt die Gruppe über zwei Doppelzimmer und ein Einzelzimmer für Kinder, die aufgrund der Krisensituation einen Rückzugsort für sich alleine benötigen. Außerdem stehen den Kindern im Wohnbereich ein modernes Bad mit WC und ein separates WC zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es großzügige Gemeinschaftsräume für unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten – darunter der Konferenzraum, der Multiraum, der Turnraum, der Werkraum und der Raum der Stille. Für die begleiteten Umgänge stehen zwei Besucherräume zur Verfügung, einer davon mit einer eigenen Küche.

Multiprofessionelles Team mit breiter Methodenkompetenz
Betreut werden die Kinder von einem gemischten multiprofessionellen Team aus Pädagog*innen und Heilpädagog*innen mit systemischen und traumapädagogischen Qualifikationen sowie Kenntnissen in Methoden der Krisenintervention. Es finden regelmäßige interdisziplinäre Fallbesprechungen statt. Bei Bedarf kann sich das Team auch durch die Bereichsleiterin, die Psychologin des SkF sowie weitere Mitarbeiter*innen des Fachdienstes beraten lassen.

Hand in Hand mit dem SkF-Fachdienst

Die Inobhutfamilien und das professionelle Betreuungsteam werden durch den SkF-Fachdienst umfassend beraten und eng begleitet. Der Fachdienst ist mit einem Team aus Sozialpädagog*innen mit Zusatzqualifikationen und einer Psychologin interdisziplinär aufgestellt.

Wertschätzende und transparente Elternarbeit

Eltern bleiben Eltern. Für sie ist es oft eine schwierige Situation, wenn ihr Kind vom Jugendamt in eine Inobhutnahme-Einrichtung vermittelt wird. Es erfordert viel Mut, sich einzugestehen, aktuell nicht in der Lage zu sein, für das Kind ausreichend sorgen zu können. Für uns hat das Wohlergehen des Kindes oberste Priorität. Dabei liegt uns die Beziehung zwischen Kind und Eltern am Herzen – wenn möglich begleiten wir den Umgang zwischen der Herkunftsfamilie und dem Kind. Die Häufigkeit und Dauer der Kontakte mit der Herkunftsfamilie werden in Abstimmung mit der Fachkraft des Jugendamtes festgelegt und im Rahmen unserer Elternarbeit vor- und nachbereitet.

Hierbei legen wir großen Wert auf eine enge und wertschätzende Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie. Entsprechend qualifizierte Mitarbeiter*innen aus unserem Fachdienst stehen in engem Kontakt mit den Eltern und arbeiten daran, deren Ressourcen und Elternkompetenz zu stärken. Die zeitweilige Trennung und die damit verbundene Entlastung der Herkunftsfamilie bietet die Chance, Konflikte zu klären und gemeinsam eine tragfähige Perspektive zu entwickeln. In diesem Rahmen ist uns gegenüber der Herkunftsfamilie eine hohe Transparenz wichtig.

Koordination und Dialog mit dem Jugendamt

Angesichts dessen, dass das Kind für einen begrenzten Zeitraum seinen Lebensmittelpunkt beim SkF Freiburg hat und im Rahmen der Inobhutnahme für das Kind zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen sind, übernimmt der SkF-Fachdienst in enger Abstimmung mit der fallführenden Fachkraft des Jugendamtes eine koordinierende Funktion. Hierbei spielen die besondere Expertise des SkF-Fachdienstes aus der direkten Arbeit mit der Familie und der enge Dialog zwischen Fachdienst und Jugendamt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der weiteren Perspektive für das Kind. Dort wo es fachlich geboten erscheint, besteht auch die Möglichkeit einer Teilnahme des Fachdienstes an der Hilfeplanung oder an Gesprächen zur Perspektivplanung.

Vernetzung und Kooperationen

Wir sind in Freiburg sehr gut vernetzt und kooperieren mit niedergelassenen Therapie- und Arztpraxen, Lehrer*innen und Erzieher*innen, Fachkräften aus weiteren Unterstützungsangeboten sowie im Verfahren juristisch relevanten Personen.

Unsere Fachkräfte verfügen über eine umfassende Expertise in der Gestaltung dieser fachübergreifenden Kooperationen. Die Zusammenarbeit mit Dritten beinhaltet darüber hinaus hohe Ansprüche an datenschutzrechtliche Anforderungen und Transparenz.

Enge Begleitung bei Beendigung der Inobhutnahme

Bei Beendigung der Inobhutnahme wird das Kind von den SkF-Betreuungspersonen und dem Fachdienst eng begleitet und unterstützt – sei es bei der aktiven Gestaltung des Abschieds, der Begleitung zu stationären Einrichtungen oder in der Zusammenarbeit mit zukünftigen Pflegefamilien. Bei einer Rückführung zur Herkunftsfamilie begleiten wir in Absprache mit dem Jugendamt den Prozess.

Kontakt

Inobhutnahme

Leiterin
Dorothea Kiefer-Golks
Telefon 0761 38508-123
kiefer-golks@skf-freiburg.de

Unser Angebot auf einen Blick

Mädchen und Jungen im Alter von 0 bis 12 Jahren im Rahmen der Anschlussunterbringung nach einer Herausnahme durch das Jugendamt Freiburg

Ausschlusskriterien für die Inobhutnahme

  • Vorliegen eines Pflegebedarfs, der vom pädagogischen Fachpersonal nicht angemessen erfüllt werden kann.
  • Akute Selbstgefährdung oder Suizidalität
  • Massive Fremdgefährdung
  • So negative Einwirkungen durch Angehörige, dass das Kindeswohl, die anderen Kinder und Mitarbeiter*innen gefährdet sind
  • Psychiatrische Krankheitsbilder, die eine Gruppenfähigkeit bzw. die Aufnahme in einer Familie verhindern
  • Das Kindeswohl nachhaltig sichern
  • Das Kind beruhigen und stabilisieren
  • Betreuung und Versorgung des Kindes in einem sicheren und geschützten Rahmen
  • Das Kind altersgerecht unterstützen und fördern
  • Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und Förderung der erzieherischen Kompetenz
  • Kontaktgestaltung zwischen Eltern und Kind
  • Klärung der Krisensituation und Unterstützung in der Perspektivfindung
  • Enger Dialog mit dem Jugendamt
  • Kooperation mit Dritten (Schule, Kindergarten, Arzt- und Therapiepraxen, sonstige)
  • Mindestens 6 Plätze bei ausgesuchten Inobhutnahmefamilien – Unterbringung von ein oder zwei Kindern in einer Familie
  • 5 Plätze in einer intensiv betreuten Inobhutnahmegruppe in einer großzügigen, kindgerechten Wohnatmosphäre (2 Doppelzimmer, 1 Einzelzimmer, 1 Wohnraum mit Essbereich und Küche, 1 Bad mit WC und extra WC, Nutzung der Gemeinschaftsräume)
  • Vorübergehende Unterbringung für ca. 3 Monate
  • Rund-um-die-Uhr-Betreuung mit Doppelschichten in der Inobhutnahmegruppe
Die Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII ist eine „sozialpädagogische Krisenintervention und Schutzgewährung durch die Kinder- und Jugendhilfe (betreuende Schutzgewährung) und ermöglicht damit vorläufige Interventionen in Eil- und Notfällen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen“ (Trenczek, in: Münder u.a., FK-SGB VIII, § 42 Rn. 1). Die Pflicht und Befugnis zur öffentlich- rechtlichen Intervention – die Herausnahme eines Kindes aus seinem aktuellen Umfeld – liegt im Aufgabenspektrum des Jugendamtes.